Gemeinsame Standards und die Gründung der OMS-Gruppe

Gemeinsame Standards und die Gründung der OMS-Gruppe

Gemeinsame Standards und die Gründung der OMS-Gruppe


WIE KAM ES ZU DER IDEE, EINEN GEMEINSAMEN STANDARD ZU DEFINIEREN UND LETZTLICH ZUR GRÜNDUNG DER OMS-GROUP?

Im Jahr 2006 wurde von der Europäischen Union die Richtlinie 2006/32/EG verabschiedet. Diese Endenergieeffizienz und Energiedienstleitungs-Richtlinie (EDL), kurz Endenergieeffizienzrichtlinie genannt, beauftragte die Mitgliedstaaten mit der Forderung, dass“ …alle Endkunden in den Bereichen Strom, Erdgas, Fernheizung und/oder kühlung und Warmbrauchwasser individuelle Zähler zu wettbewerbsorientierten Preisen erhalten, die den tatsächlichen Energieverbrauch des Endkunden und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegeln.“*1

WIE LIEF DIE UMSETZUNG IN DEUTSCHLAND?

In Deutschland schlossen sich nach der Veröffentlichung dieser Richtlinie 8 große Versorgungsunternehmen (8KU) zu einer Kooperation zusammen. Diese Unternehmen erarbeiteten gemeinsam ein Positionspapier und formulierten daraus die Aufforderung an Zählerhersteller, ein offenes und interoperabeles System zu spezifizieren, welches herstellerunabhängig die verschiedensten Energiearten und auch Wasser abdeckt.

2007 gründete sich dann die Interessensgemeinschaft Open Metering aus sechs Mitgliedern aus den Verbänden: Firmen im Gas- und Wasserfach (FIGAWA), KNX Association, Zentralverband Elektrotechnik und Elektroindustrie (ZVEI) sowie der Bundesregierung.

In 2015 wurde die Rechtsform in einen eingetragenen Verein – die OMS-System-Group – geändert. (siehe auch https://oms-group.org)

WELCHE ANWENDUNGSGEBIETE GIBT ES FÜR OMS?

Grundsätzlich ist das Hauptanwendungsgebiet der OMS die Fernübertragung von Messwerten. Bei der sogenannten Zählerfernauslesung (ZFA) oder auch Automated Meter Reading (AMR) geht es vor allem darum, Geräte unterschiedlichster Hersteller aus verschiedenen Versorgungsbereichen in einer Systemumgebung zu vereinen.

Die durch die OMS-Group identifizierten Anwendungsschwerpunkte sind:

  • Energieversorgungsunternehmen – hauptsächlich Unternehmen, die spartenübergreifend – also Strom, Gas, Wasser und Wärme – liefern.
  • Unternehmen der Wohnungswirtschaft – bündeln den Bezug von Energie und beliefern ihre Mietparteien. (Submetering)
  • Industrieunternehmen – Forderung der Norm DIN EN ISO 500001 zur Einführung von Energiemanagementsytemen – somit auch die Messung der Energieverbräuche.
  • Home Automation / Building Automation – effiziente und auf Messergebnissen basierende Regel- und Steuerungssysteme, die helfen im privaten Wohnungsumfeld aber auch im Bereich der Industrie (Bürokomplexe, Industrieanlagen) den Energieverbrauch zu senken und auch die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
  • Mieterinformationssysteme – insbesondere durch die in der EED (Energy Efficiency Directive) verpflichtende, für den Mieter transparent darzustellende Verbrauchshistorie. Hier geht es allen voran darum, den Mieter zu sensibilisieren und Verhaltensmuster, die zur Energieverschwendung führen, zu verändern.

WAS BRINGT OMS/INTEROPERABILITÄT?

  • Das Versorgungsunternehmen – größere Flexibilität, weniger Abhängigkeit in der Auswahl des Herstellers. Messsysteme arbeiten miteinander und „sprechen dieselbe Sprache“.
  • Das Energieabrechnungsunternehmen – ähnlich wie bei den Versorgungsunternehmen. Größere Flexibilität, geringere Abhängigkeit. Evtl. Lieferengpässe des einen Herstellers können durch ein Produkt eines anderen Herstellers kompensiert werden. Auch ist die Wahl des Gateway-Herstellers frei und nicht an die Zähler gekoppelt.
  • Das Immobilienunternehmen – neben den oben angeführten Vorteilen, ist es für das Immobilienunternehmen auch komplikationsfreier, eine eigene Infrastruktur aufzubauen und mit anderen Systemen (z. B. rückkanalfähige Breitbandnetze) zu koppeln.
  • Den Herstellern von Zähl- und Kommunikationssystemen – es gibt einen vordefinierten, zukunftssicheren (basierend auf europäischen Normen) Kommunikationsstandard, dem mehr oder weniger alle (freien) Hersteller folgen. Proprietäre Systeme nehmen immer weiter ab, da die Kunden offene und interoperabele Systeme von ihren Herstellern fordern.
  • Dem Nutzer (Mieter, Wohnungseigentümer) – größere Offenheit und Flexibilität bei der Auswahl der Systeme, stimulieren auch den Wettbewerb unter den Anbietern. Die technologische Bindung (wie z. B. bei proprietären Systemen) entfällt nahezu. Ein Anbieterwechsel wird erleichtert.

SUBMETERING UND SMARTMETERING?

Hier unterscheidet man i. d. R. Messgeräte, die den Primärenergiebedarf (Metering) messen (Hauptzähler in Gebäuden) und Messgeräte, die den Verbrauch in den Wohn – oder Büroeinheiten messen (Submetering). Die zentrale Rolle spielt hier die Immobiliengesellschaft bzw. der Hausverwalter. Er entscheidet, welches Energieabrechnungsunternehmen die Heiz- und Nebenkostenabrechnung durchführt. Ebenso entscheidet der Hausverwalter (in Abstimmung mit den Eigentümern) bzw. das Immobilienunternehmen über den Energielieferanten.

Durch den bevorstehenden Smart-Meter-Gateway Rollout kann es hier zu einem Zusammenwachsen zwischen Smart- und Submetering kommen. (> Smart-Meter-Rollout)

INTEROPERABILITÄT VS. DATENSICHERHEIT?

Das Thema Datensicherheit hat in den mehr und mehr an Bedeutung gewonnen – nicht zuletzt durch die Umsetzung der DSGVO. Selbstredend, dass die Themen Datensicherheit und Datenschutz bei der Fernübertragung sensibler Zählerdaten eine wichtige Rolle spielen. Aus diesem Grunde wurden in der OMS-Generation 3 aber allen voran in der Generation 4 (Datenschutzrichtlinien des BSI für fernauslesbare Zähleinheiten) umfangreiche Anforderung an Datenschutz, Datensicherheit und Verschlüsselung formuliert.

*1 Richtlinie 2006/32/EG des Europäischen Parlaments aus April 2006

Axel Müller
AM-Effizienz GmbH
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