27.03.2026

Neue EU-Richtlinie: Was sich für Wärme- und Kältezähler jetzt ändert

Die europäische Messgeräterichtlinie MID wird aktualisiert, was besonders für Hersteller und Anwender von Wärme- und Kältezählern relevant ist. Mit der neuen Richtlinie (EU) 2026/706 schafft die EU die Grundlage dafür, dass Zähler für thermische Energie künftig auch für Kühlanwendungen klar in den harmonisierten Rechtsrahmen einbezogen werden. Für den Markt bedeutet das vor allem mehr Klarheit. Bislang setzte die MID für Zähler für thermische Energie keine spezifischen Anforderungen für Kühlanwendungen fest. Das wird nun angepasst. Ziel ist es, zusätzliche nationale Zertifizierungen zu vermeiden und die regulatorischen Anforderungen innerhalb Europas stärker zu vereinheitlichen. Der Zeitplan:

11. März 2026
Verabschiedung der Richtlinie. Sie ändert die MID (2014/32/EU) auf die Einbeziehung von Kühlanwendungen.

20. März 2026
Veröffentlichung im Amtsblatt der EU als OJ L 2026/706.

9. April 2026
Inkrafttreten der Richtlinie.

Bis 10. April 2028
Mitgliedstaaten müssen die erforderlichen nationalen Vorschriften erlassen und veröffentlichen.

Ab 10. Oktober 2028
Die neuen nationalen Vorschriften müssen angewendet werden.

Was heißt das? Hersteller, Zulassungsstellen und Marktteilnehmer müssen ihre Produkte, Dokumentationen und Konformitätsbewertungen frühzeitig auf die neuen Anforderungen ausrichten, was wir, als Engelmann, selbstverständlich tun. Gleichzeitig gibt es Übergangsregelungen für eine bessere Planbarkeit. Für bestimmte Messgeräte, die neu in den harmonisierten Rahmen fallen, gelten zusätzliche Übergangsfristen. Die Einbeziehung von Kühlanwendungen in die MID ist ein weiterer Schritt hin zu einem modernen, technologieoffenen und europaweit einheitlichen Rechtsrahmen. Gerade in einem Markt, der sich immer stärker in Richtung Digitalisierung, Vernetzung und Effizienz entwickelt, ist regulatorische Klarheit wichtig, denn das bedeutet mehr Planungssicherheit.